Opiate sind starke Schmerzmittel. Zu ihnen gehört auch das bekannte Morphium. Die Wirkstoffe unterscheiden sich in ihrer Wirkstärke, es gibt mildere Substanzen wie z.B. Tilidin und Tramadol und stärkere Substanzen wie z.B. Oxycodon, Hydromorphon und Fentanyl. Die meisten Opiate fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ihre Verordnung ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Grundsätzlich kann jeder Arzt Betäubungsmittel verordnen. Neu aufgenommene Patienten benötigen, wenn wir eine bestehende Opiattherapie fortsetzen sollen, einen Nachweis, dass sie aktuell Opiate einnehmen. Dies kann z.B. ein aktueller Entlassungsbericht oder ein aktueller Medikamentenplan sein. Wir behalten uns vor, zu Ihrem Schutz eine Opiatverordnung abzulehnen. Für Bestandspatienten, die aktuell Opiate erhalten, oder bei denen wir uns entscheiden, dass eine Opiattherapie begonnen werden soll, erhalten die Opiatverordnungen natürlich von uns.
Cannabisprodukte, genauer aus Medizinalhanf hergestellte Medikamente, unterliegen einer besonderen Zulassung. Grundsätzlich kann jeder Arzt Cannabis verordnen. Die Verordnung unterliegt nicht nur den Regularien des Betäubungsmittelgesetzes. Zusätzlich besteht nur eine politische gewollte, aber medizinisch-wissenschaftlich nicht gestützte, vorläufige Zulassung. Hinzu kommt, dass die wissenschaftliche Datenlage äußerst eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass für viele Erkrankungen, insbesondere für viele Arten von Schmerzen, die Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist ein gesonderter Antrag notwendig. Dieser Antrag ist nur in speziellen Fällen erfolgversprechend. Da die Stellung dieses Antrages für uns ein sehr zeitaufwendiger Vorgang ist, der nicht angemessen vergütet wird, macht eine Antragstellung nur in den seltenen erfolgversprechenden Fällen Sinn. Cannabis ist nicht indiziert bei: funktionellen Rückenschmerzen, Depressionen, ADHS, Arthroseschmerzen, Nackenschmerzen, Ganzkörperschmerzen u.v.m.