Der Pathologe gibt Auskunft über die Art und den Schweregrad von Erkrankungen. Insbesondere im Fall von Tumorerkrankungen bei der Fragestellung nach Gut- oder Bösartigkeit ist der Pathologe gefragt. Jede definitive Krebsdiagnose wird vom Facharzt für Pathologie gestellt. Individuell für jeden Patienten und jede Patientin. Dabei wird der Typ, die Größe, die Ausdehnung und der Bösartigkeitsgrad einer jeden Krebserkrankung begutachtet.
Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind die Grundlage für die weitere Therapie. In vielen Fällen kann aufgrund der Gewebeeigenschaften mit Hilfe von zusätzlichen Verfahren aus der Immunhistochemie auch festgestellt werden, ob zum Beispiel eine Chemotherapie erfolgversprechend oder überhaupt nötig ist. So werden in wöchentlichen interdisziplinären Konferenzen alle aktuellen Tumorerkrankungen individuell besprochen, um für jeden einzelnen Patienten die bestmögliche und nebenwirkungsärmste Therapie planen zu können. Hier ist die Stellungnahme des Pathologen von größter Bedeutung.
Darüber hinaus kann der Pathologe während einer noch laufenden Operation mithilfe des sogenannten Schnellschnittverfahrens an den Operateur bereits wichtige Informationen weitergeben und damit das Ausmaß des Eingriffes entscheidend beeinflussen.