Letzter Gottesdienst in Krankenhauskapelle
Borken. Wie berichtet, schreiten die Maßnahmen für den geplanten Baustart des Erweiterungsbaus am St. Marien-Hospital Borken stetig voran. Bevor an dem jetzigen Standort der Krankenhauskapelle der neue Erweiterungsbau entsteht, wird in würdigem Rahmen innerhalb eines Abschiedsgottesdienstes die Profanierung stattfinden. Hierzu lädt das St. Marien-Hospital Borken gemeinsam mit der Propsteigemeinde St. Remigius herzlich ein. Am 10. Oktober um 19.00 Uhr wird Propst Christoph Rensing gemeinsam mit Diakon Klaus Elsner einen letzten Gottesdienst mit allen Interessierten feiern.
„Wir möchten jedem, der sich mit der alten Krankenhauskapelle verbunden fühlt, sie bereits als Zufluchtsort erleben durfte, schwere oder auch schöne Stunden dort verbracht hat, einladen, an diesem letzten Gottesdienst teilzunehmen und der vergangenen Zeit zu danken“, so Rensing. Übertragen wird dieser auch in die Patientenzimmer, sodass auch interessierte Patientinnen und Patienten, die bettlägerig sind, an dem Termin teilnehmen können.
„Ich freue mich, dass wir jedem Interessierten mit diesem Gottesdienst noch einmal die Möglichkeit geben können, persönlich Abschied zu nehmen, bevor die Abrissarbeiten beginnen“, erklärt Krankenhausgeschäftsführer Dr. Björn Büttner. Die dann neu entstehende Krankenhauskapelle werde durch eine unmittelbare Einbindung in den neuen Baukörper und die präsente Lage direkt neben dem Eingangsbereich eine erfreuliche Aufwertung erfahren und als wertvoller Rückzugsort besser integriert sein als zuvor.
Neben Gottesdiensten, die in der Kapelle stattfinden können, sollen die Räumlichkeiten allen Patienten, Angehörigen und auch Mitarbeitenden Gelegenheit zur Besinnung und Ruhe im Krankenhausbetrieb bieten und jederzeit besonders in schweren Situationen offen stehen. Die Kapelle wird sowohl von außen direkt über den Parkplatz, als auch vom Krankenhaus aus barrierefrei zugänglich sein, so dass auch gehbehinderte Menschen die Kapelle besuchen können.
Hintergrund
Wenn ein heiliger Ort seine Weihe oder Segnung verliert, geschieht dies durch einen Vorgang, der als Profanierung bezeichnet wird, das Gegenteil einer Weihe. Eine solche Entwidmung wird durch ein Dekret des Diözesanbischofs angeordnet, das in der Regel während eines letzten Gottesdienstes verlesen wird und somit in Kraft tritt.